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   OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02   

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https://dejure.org/2004,8534
OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02 (https://dejure.org/2004,8534)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.11.2004 - 1 UF 447/02 (https://dejure.org/2004,8534)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. November 2004 - 1 UF 447/02 (https://dejure.org/2004,8534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB §§ 1603 Abs. 1, Abs. 2, 1610 Abs. 1
    Leistungsfähigkeit, Familienunterhalt, Ehefrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragstellung als unverzichtbare Voraussetzung einer ordnungsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung; Zahlung von partiell höheren Beiträgen trotz Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts; Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts durch hälftige ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfähigkeit des Kindesvaters - gesteigerte Erwerbsobliegenheit; Familienunterhalt; Unterhaltsanspruch gegen Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

    Denn sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau ist bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 II BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 I BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

    Hiervon stand beiden Ehegatten je die Hälfte, mithin 31.187,- DM (also monatlich ca. 2.599,- DM = 1.329,- EUR) zu, da im Rahmen des Familienunterhalts nach § 1360 BGB ein Erwerbstätigenbonus zugunsten des allein oder mehr verdienenden Ehegatten nicht in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2002, 742).

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

    Denn sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau ist bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 II BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 I BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

    Denn sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau ist bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 II BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 I BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Anders als der im Steuerrecht für alle gleichmäßig festzusetzende, gegenüber dem Zugriff des Staates geschützte Grenzbetrag geht das Unterhaltsrecht von einem individuell zu bemessenden Unterhaltsanspruch aus (vgl. BGH, FamRZ 2002, 536).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Die Höhe der fiktiven Einkünfte kann im allgemeinen nur im Wege einer Schätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden (BGH FamRZ 1986, 885).
  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 49/92

    Bemessung des Unterhalts bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304-1306, FamRZ 1980, 1113, 1114).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304-1306, FamRZ 1980, 1113, 1114).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Das Abänderungsbegehren des Klägers ist zulässig, denn durch den Hinweis auf die Änderung der Regelbeträge hat er sich in zulässiger Weise auf eine der Erhöhung der Bedarfssätze entsprechende wesentliche Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse nach Erlass des Beschlusses vom 18.10.1995 berufen (vgl. BGH FamRZ 1995, 534).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Dabei legt ihm die sich aus § 1603 Abs. 2 BGB ergebende verstärkte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft auf, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Regelbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 31.05.2000, FamRZ 2000, 1358, 1359).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
    Denn die für den Unterhaltsanspruch in § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1998, 357, 359, FamRZ 1994, 372 - 375).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

  • OLG Koblenz, 04.10.2001 - 5 U 615/01

    Fehlerhaftes Urteil durch den Erlass eines Urteils ohne Antragstellung der

  • OLG Köln, 10.08.1972 - 2 U 12/71

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung eines Urteils; Unrichtige

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